Welche GEWÄHRLEISTUNG und welche GARANTIEN habe ich beim Kauf eines Whirlpools?

01.05.2018 10:00

Gewährleistung:

Alle Händler haben gegenüber dem Verbraucher eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24 Monaten (2 Jahre).

Nicht jeder Whirlpool Händler, der auch über das Internet verkauft, verfügt über einen persönlichen Service an den jeweiligen Orten wo ein Whirlpool verkauft wird.

Wir regeln dieses Thema, während der Gewährleistungsfrist, durch entsprechende Erklärung der Kostenübernahme in Absprache mit unseren Kunden.

  • Soweit dies die Elektrik betrifft, so kann jeder Elektriker vor Ort den Schaden beheben, er wird von uns nach vorheriger Absprache mit dem Kunden gegen Rechnung von uns bezahlt.
  • In anderen Fällen werden die Ersatzteile kostenfrei übermittelt und der Kunde beauftragt den Handwerker seines Vertrauens, den wir gegen Rechnungslegung bezahlen.
     

Aber der Kunde sollte auch wissen, dass nicht jeder Verschleiß gleich einen Mangel darstellt. Bei Abnutzung und einfachem Verbrauch kann man sich nicht auf Gewährleistungsrechte berufen.

Definition zur gesetzlichen Gewährleistung:

Eine Sache ist frei von Fehlern bzw. Mängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Ist keine Beschaffenheit vereinbart, dann muss sich die Sache für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen. Ansonsten muss sich die Sache für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Garantien:

Umgangssprachlich wird Gewährleistung oft mit Garantie gleichgesetzt, dies ist jedoch falsch.

Zur Gewährleistung ist der Verkäufer (Händler) selbst per Gesetz verpflichtet. Die Garantie ist hingegen ein zusätzliches freiwilliges Versprechen des Herstellers, das sich auch auf bestimmte Eigenschaften beschränken kann.